Eigentümergemeinschaft

Die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Das Wohnungseigentum bzw. die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft wird gemäß § 2 WEG durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung begründet.

Für die Wohninsel Elbhöhe Geesthacht gilt die Teilungserklärung vom 3.September 1974 (Urkundsnummer 1945 der Urkundenrolle für 1974 des Notars Bernd Hecker, Pinneberg).

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen und ist damit teil-rechtsfähig. Sie ist Inhaberin der als Gemeinschaft gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Rechte und Pflichten.

Die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft übt die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr.